AGB (PDF-Download hier)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WORK IN PROGRESS TEXTILHANDELS GmbH
Art. 1 Anwendung
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich aller gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Lieferungen. Unsere AGB bilden die Grundlage der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden und werden integraler Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Aufträge oder Auftragsbestätigungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann verbindlich, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt wurden.
(3) Personen oder Firmen, die noch nicht Kunde sind, müssen vor Beginn der Geschäftsaufnahme ein Neukundenformular unterschreiben, dessen Bestandteil unsere AGB sind.
(4) Unsere AGB können von Zeit zu Zeit ergänzt oder geändert werden. Wir werden unseren Kunden die neuen, nun-mehr geltenden AGB unverzüglich zusenden. Diese treten mit jeder weiteren Bestellung an die Stelle der bisherigen AGB und werden Grundlage der Geschäftsbeziehung zum Kunden. Der Kunde kann der Einbeziehung der neuen oder geänderten AGB innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich widersprechen. In diesem Fall sind wir gemäß Art. 11 (d) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Art. 2 Bestellung und Auftragsannahme
(1) Bestellungen von Kunden können mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Kunde ist an seine Bestellung sieben Werktage lang rechtlich gebunden.
(2) Eine Bestellung führt zum Auftrag, wenn sie durch uns nicht innerhalb von sieben Werktagen (Zugang beim Kun-den) schriftlich abgelehnt wird. Die vollständige oder teilweise Lieferung der bestellten Ware gilt als Auftragsannahme.
(3) Bestellungen oder Bestätigungen per Email müssen nicht unterzeichnet werden.
(4) Unsere Vertreter, Gehilfen und Repräsentanten sind grundsätzlich nicht berechtigt, rechtsverbindliche Verpflichtungen für uns zu begründen. Sie können jedoch im Einzelfall von uns ermächtigt sein, Kundenaufträge durch Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen.
(5) Produktabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen. Kataloge, Werbungen, Produktbilder, Preislisten, unsere Website, Notizen und dergleichen sind unverbindlich und gelten nur zur Information.
Art. 3 Lieferung und Liefervorbehalt
(1) Lieferungen sind Schickschulden. Bestellte Waren gelten als geliefert mit der Übergabe an einen kommerziellen Frachtführer. In Ermangelung besonderer Vereinbarungen stehen uns die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei.
(2) Der Transport erfolgt ab Übergabestelle auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Übergabestelle auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Während der Lieferung sind die Waren versichert, falls keine andere Vereinbarung getroffen ist.
(3) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Mate-rial und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
(4) Teillieferungen sind ebenso wie Über- oder Unterliefe-rungen zulässig.
(5) Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Wir werden dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine vollständige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht statt, gilt der Auftrag als nicht geschlossen. Ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, nur gegen Nachnahme, Vorkasse oder nach Erhalt eines bankbestätigten Checks zu liefern, insbesondere, falls
(a) wir ohne unser Verschulden nicht in der Lage sind, das aus diesem Auftrag (diesen Aufträgen) resultierende Versicherungsrisiko mit einem Versicherer unserer Wahl ganz oder teilweise zu decken oder
(b) sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert, bevor der Auftrag (die Aufträge) ausgeführt ist (sind).
Vorkasse Abrechnungen müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum beglichen werden. Die Auslieferung der Ware erfolgt erst, nachdem der gesamte Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist. Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer Stornierung eine Stornogebühr von 15% des Vororderauftragswertes in Rechnung zu stellen.
(7) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kun-de zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lager Spesen) hat der Kunde zu tragen.
(8) Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden.
(9) Verweigert der Kunde die Annahme der Ware ohne berechtigten Grund oder storniert er die Order, ohne dazu berechtigt zu sein, so können wir nach unserer Wahl entweder auf der Zahlung des vollen Kaufpreises vor Lieferung der bestellten Ware bestehen oder den Auftrag stornieren und 30% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. (10)Sofern wir uns im Einzelfall bereit erklären, mangel-freie Ware vom Kunden aus Kulanzgründen zurückzunehmen, entsteht eine Handling Gebühr von 10 % des Warenneuwertes, wenn die Ware vom Kunden bereits mit eigener Kennzeichnung versehen worden war.
Art. 4 Lieferfristen
(1) Soweit von uns Liefertermine genannt werden, sind diese unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als “verbindlicher Liefertermin” von uns schriftlich bestä-tigt worden.
(2) Fixgeschäfte werden von uns nicht akzeptiert. Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.
(3) Im Falle der Überschreitung der Lieferfrist beginnt automatisch eine Nachfrist von drei Wochen. Der Kunde ist im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst berechtigt, wenn die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
(4) Sofern der Kunde sein Zahlungsziel überschreitet, laufen keine Lieferfristen. Wir können entweder Vorkasse verlangen oder die Lieferung verweigern.
(5) Im Falle höherer Gewalt - das ist jeder Umstand außerhalb unserer Kontrolle wie beispielsweise, aber nicht nur, Krieg, Aufstand, Streik, Regierungsmaßnahmen, Ereignisse aller Art, die den Lieferprozess unterbrechen, Unterbrechungen in unserer normalen Belieferung und dergleichen - die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, wird die vereinbarte Lieferzeit automatisch um die Zeit der Störung zuzüglich einer Nachlieferfrist verlängert, wenn dem Kunden unverzüglich der Grund und die voraussichtliche Dauer der Störung mitgeteilt wird und es sicher ist, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann.
Art. 5 Haftung für Mängel
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen, längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung bei ihm folgenden Werktag. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewähr-leistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienst-mitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
(2) Übliche oder kleinere technisch notwendige Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausstattung, Passform oder Gestaltung sowie kleine modische Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation.
(3) Die im Falle eines fristgerecht gerügten Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorherige schriftliche Ankündigung erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Sollte einem Kunden aus Kulanzgründen eine Gutschrift für zurückgesandte Ware erteilt werden, obwohl ein Man-gel nicht vorliegt, wird dem Kunden der Warenwert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent gutgeschrieben.
(4) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängel-rüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
(5) Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
(a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zu-nächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir hierbei nach eigenem Ermessen.
(b) Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nach-erfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.
(c) Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehl-schlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(d) Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahr-lässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz o-der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren ein Jahr seit Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vor-gelegen hat. Bei gebrauchten Waren ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
(7) Wir haben das Recht, abgelehnte oder zurückgesandte Bekleidungs-stücke, die mit Kennzeichen des Kunden versehen sind, uneingeschränkt an Drittkunden zu verkaufen, falls die Entfernung solcher Kennzeichen zur Beschädigung oder Beeinträchtigung der betreffenden Waren führen würde.
Art. 6 Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
(1) Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
(2) Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahr-lässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung sowie der Verzögerungsschaden sind auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
(4) Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Art. 7 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen werden 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Banküberweisungen gilt als Tag des Geldeingangs der Tag, an welchem die Gutschrift des fälligen Betrags auf unserem Konto erfolgt. Bei Zahlungen per Scheck gilt als Tag des Zahlungseingangs der Tag, an dem uns der Scheck gutgeschrieben wird.
(2) Schecks werden zahlungshalber nur akzeptiert, wenn sie eine Bankbestätigung tragen. Wechsel werden nur akzeptiert, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Kosten bei der Einreichung oder Gutschrift von Wechseln trägt ausschließlich der Kunde. Falls im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine Wechselhaftung für uns begründet wird, bleiben unser Eigentumsvorbehalt und die Kaufpreisforderung bestehen, bis uns der Wechsel endgültig gutgeschrieben ist. Skontoabzug, soweit vereinbart, ist nicht zulässig, wenn der Kunde im Verzug mit einer älteren Forderung aus einer anderen Warenlieferung ist.
(3) Preisnachlässe und Rabatte werden dem Kunden nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung unsererseits gewährt und stehen unter der Bedingung, dass der Kunde in der Zeit vor ihrer Gewährung unsere AGB genau beachtet.
(4) Im Fall, dass eine Rechnung eines Kunden überfällig wird, werden alle anderen Forderungen gegen diesen Kun-den ebenfalls sofort automatisch fällig. Bei Verzug sind wir berechtigt, einen Verzugszins von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Überleitungsgesetz zu verlangen.
(5) Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn sei-ne Forderung rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden ist.
(6) Zahlungen sind zu leisten durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto oder durch Übersendung eines Schecks an unsere Anschrift.
(7) Zahlungen gelten immer als Ausgleich der ältesten offen stehenden Forderung.
(8) Sofern wir uns mit Ratenzahlungen einverstanden erklären, wird bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung einer einzigen Rate der gesamte noch offen stehende Rechnungsbetrag in einer Summe sofort fällig.
Art.8 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Rechnungen für Lieferungen und Leistungen einschließlich solcher, die noch nicht fällig sind oder aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen resultieren, vollständig bezahlt sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer gesamten Forderungen in ein Kontokurrent eingestellt werden und dieses bestätigt wurde.
Wir sind berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern, wenn der Kunde vertragsbrüchig ist, insbesondere, wenn er sich in Verzug befindet. Eine Rückforderung der Ware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Die Pfändung gelieferter Ware durch uns ist immer als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Zurückgeforderte Ware dürfen wir sofort weiterverkaufen. Der Verkaufserlös wird mit den Verbindlichkeiten des Kunden verrechnet, abzüglich angemessener Kosten für die Maßnahme.
(2) Falls Dritte Zugriff auf gelieferte Ware nehmen wollen, ist der Kunde verpflichtet, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa durch Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung, durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverlauf weiterverkaufen. Allerdings tritt der Kunde mit der Unterzeichnung des Neukundenformulars alle Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware einschließlich anderer Forderungen bezüglich dieser Ware (z.B. Forderungen gegen Versicherungen und Kreditkarteninstitute) vollständig sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hier-mit widerruflich, die Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle können wir verlangen, dass der Kunde Auskunft über alle abgetretenen Forderungen und ihre Schuldner gibt einschließlich aller Informationen und Unterlagen, die für die Realisierung der Forderungen notwendig sind, und dass der Kunde die Schuldner über die Abtretung informiert.
(3) Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
(4) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung des Kunden darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
(5) Wir sind verpflichtet, Sicherheiten wie auch den Eigentumsvorbehalt an den Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten ein-schließlich des Eigentumsvorbehalts den Wert der offen stehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten verbleibt bei uns.
(6) Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvor-behalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung, die wir gegen den Kunden haben, angerechnet.
Art.9 E-Commerce
(1) Der Kunde darf unsere Produkte im Internet-Handel (e-commerce) unter den im Neukundenformular bzw. unter den in einer von WIP schriftlich bestätigten Freigabe genannten URLs und aufgelisteten Ländern nach Maßgabe der nachfolgend genannten Bedingungen anbieten und vertreiben.
(2) Der Webshop muss hinsichtlich Funktion, Layout, Image und Markensortiment den Anforderungen von WIP entsprechen. Dies wird durch die schriftliche Freigabe durch WIP bestätigt.
(3) Der Domainname der Website des Kunden darf weder den Namen einer Marke noch ein Logo oder geistiges Eigentum der Firmen Carhartt, Carhartt WIP oder von WIP enthalten noch eine Ähnlichkeit damit aufweisen.
(4) Die Website des Kunden darf nicht das Aussehen der offiziellen Website der Firmen Carhartt, Carhartt WIP o-der WIP aufweisen oder den Eindruck vermitteln, es handele sich um eine offizielle Website von Carhartt, Carhartt WIP oder WIP. Der Shopname des Kunden muss auf jeder Seite gut sichtbar platziert sein.
(5) Der Kunde stellt WIP auf Anfrage Umsatz-/Absatz-Auswertungen zum Ende jeder Saison (zum 30. Juni für die Frühjahr-Sommer-Saison und zum 31.Dezember für die Herbst-Winter-Saison) zur Verfügung.
(6) Saisonale Ausverkaufsperioden online sind Juli/August (Sommerartikel) und Januar/Februar (Winterartikel). Über Reduzierungen außerhalb dieser Perioden muss WIP informiert werden.
(7) WIP stellt dem Kunden für jede Saison unverbindliche Preisempfehlungen für seine Produkte zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, für die von WIP bezogenen Carhartt Produkte pro Land eine eigene Preisliste zu verwenden.
(8) Der Kunde stellt keine Motive, Marken, Logos oder anderes geistiges Eigentum von Carhartt, Carhartt WIP oder WIP, insbesondere Abbildungen, oder Anzeigenbilder, auf die Website, außer es liegt eine schriftliche Zustimmung von WIP vor.
(9) Logos, Produkt- und Imagebilder müssen regelmäßig, mind. alle 6 Monate, erneuert werden. Das dafür benötigte Material wird von WIP zur Verfügung gestellt.
(10) Carhartt, Carhartt WIP und WIP sind Premiummarken. Des-halb dürfen in diese Marken betreffende SEM-Anzeigen keine abwertenden Äußerungen wie Rabatt, Liquidation, Lagerüberhänge, Tiefstpreis, billig, reduziert o.ä. verwendet werden. Es liegt im Ermessen von WIP, zu entscheiden, welche Aussagen zu den Marken passen und welche nicht. Der Kunde wird WIP solche Anzeigen vor der Erstschaltung zur Freigabe übermitteln. Widerspricht WIP nicht schriftlich innerhalb von 7 Tagen, gilt die Freigabe als erfolgt.
(11) Carhartt, Carhartt WIP und WIP Produkte dürfen über Web Sites Dritter wie Amazon, eBay oder ähnliche Internet-Handelsplätze oder weitere Web Sites des Kunden, die nicht im Neukundenformular genannt sind, nur angeboten und verkauft werden, wenn dies von WIP im Vorfeld bewilligt worden ist. WIP behält sich vor, einzelne Produkte für den Onlineverkauf zu sperren. Dies wird dem Kunden frühzeitig bzw. bei der Bestellung mitgeteilt.
(12) Anfragen oder Angebote aus Ländern, die dem Kunden nicht bewilligt worden sind, müssen vom Kunden unverzüglich an uns weitergeleitet werden. Wir werden diese Anfragen/Angebote unverzüglich an den berechtigten Händler weiterleiten. Umgekehrt werden Anfragen/ Angebote, die an nicht berechtigte Händler gerichtet sind, für die aber der Kunde Berechtigter wäre, unverzüglich an diesen weitergeleitet.
(13) Handelt der Kunde einer Bestimmung des Art. 9 zuwider und stellt er diese Zuwiderhandlung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab schriftlicher Mahnung seitens WIP ab, so erlischt die Befugnis des Kunden, Carhartt WIP oder WIP Produkte im Internet-Handel zu verkaufen, automatisch.
Art.10 Beschränkungen im Weiterverkauf
(1) Vorbehaltlich der Regelung in Art. 9 ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware in den vereinbarten Geschäftsräumen unter der Adresse, wie sie im Neukunden-formular bzw. im Auftrag genannt ist, zu verkaufen. Da-mit soll sichergestellt werden, dass Vertriebsrechte anderer Kunden von uns nicht verletzt werden.
(2) Der Verkauf, Tausch oder die Schenkung an Wiederverkäufer ist absolut verboten. Der Kunde haftet uns für alle Schäden, die aus der unerlaubten Weitergabe der Ware an Wiederverkäufer entsteht, einschließlich der Schäden, die wir erleiden, weil wir gegenüber Dritten haftbar werden wegen der Nichtbeachtung exklusiver Vertriebskanäle oder ähnlichem.
(3) Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwider-handlung gegen die Verpflichtung gemäß Art.7 Ziffer 1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 15.000,00, bei Fortsetzungszusammenhang von EUR 75.000,00. Die Geltendmachung weiterer Forderungen auf Schadensersatz o-der anderer Rechte bleibt hiervon unberührt.
Art. 11 Rücktrittsrecht
(1) Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
(a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehen-den Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Falle des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungs-versuchs beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.
(b) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
(c) Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
(d) Wenn der Kunde der Einbeziehung von neuen oder geänderten AGB gemäß Art. 1 (4) widerspricht.
(e) Wenn der Kunde der Bestimmung des Art. 10 (2) zuwiderhandelt.
Art.12 Verschiedenes
(1) Durchführungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen der Parteien ist Weil am Rhein/ Deutschland.
(2) Deutsches Recht findet auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen Anwendung, sofern nicht die Anwendung des UN Einheitlichen Gesetzes Für Den Internationalen Kauf Von Gütern zwingend vorgeschrieben ist.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, deren Auslegung und deren Durch-führung, mit Sicherheiten, Eigentumsvorbehalten, Abtretungen oder unerlaubten Handlungen sind das Amtsgericht Lörrach beziehungsweise das Landgericht Freiburg. Mit Bezug auf Kaufverträge mit ausländischen Kunden behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl das zu-ständige Gericht am Geschäftssitz des Kunden anzurufen und unsere Forderungen auf das dort geltende Recht zu stützen.
(4) Alle Arten von Annahmen, alle Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich er-folgen. Dies gilt für die Bestimmung des Art. 12 Ziffer 4 gleichermaßen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.